AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Bestellung von Leistungen der Museumstramway und der Erlaufseeschifffahrt. Zur einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden nur der Begriff Museumstramway verwendet. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Betriebs- und Beförderungspflicht besteht.

Vertragsabschluss – Zahlung:
Der Vertrag zwischen der Museumstramway und dem Besteller kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Museumstramway zustande. Die Zahlung wird, sofern nicht anders vereinbart nach Bestätigung fällig.

Änderung der Leistung nach Vertragsabschluss
Erfolgt nach Vertragsabschluss auf Kundenwunsch eine Änderung der vereinbarten Leistung (Termin, Strecke, Anzahl der Reiseteilnehmer, etc) und kann diese Änderung von der Museumstramway ohne, dass es zu erhöhten Kosten kommt berücksichtigt werden, kann eine Bearbeitungsgebühr von € 30,- pro Änderung verrechnet werden um den erhöhten administrativen Aufwand abzudecken. Darüber hinaus anfallende Kosten werden dem Besteller in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Sonderzüge bei Veranstaltungen
Die Museumstramway ist berechtigt bei Bestellungen von Sonderzügen zu Veranstaltungen Schad- und Klagloserklärungen oder Sicherheitsleistungen für Personen- und Sachschäden jeglicher Art vom Besteller zu verlangen. Die Höhe wird von der Museumstramway festgelegt.

Rücktritt des Bestellers vom Vertrag – ohne Stornogebühr
Abgesehen von durch gesetzliche Bestimmungen eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Besteller – ohne dass die Museumstramway Ansprüche an ihn hat – in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: Betriebsbedingt eintretende Änderungen (der Museumstramway) der Leistungen, wenn diese dem Besteller nicht zumutbar sind, weil nicht geringfügig. (Nicht als Änderung der Leistung gilt eine Abänderung oder verlängerung der Fahrzeit, wenn dem Kunden dadurch kein nachweislicher Schaden entsteht)

Rücktritt des Bestellers vom Vertrag – mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Fahrpreis (inkl. Aller Bereitstellungsgebühren, Mindestabnahmen, etc) und richtet sich nach dem Eingang der Rücktrittserklärung bei der Museumstramway. Der Besteller kann unter Eintrichtung folgender Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten. Bis 30 Tage vorher: € 30,- bis 8 Tage vorher: 80% der Reisekosten ab 8 Tage vorher: 100% der Reisekosten Für im Zuge der Bestellung beschaffte Eintrittskarten, Catering, etc … bei Fremdbetrieben ist der volle Kaufpreis zu entrichten.

Form der Rücktrittserklärung
Der Rücktritt von einer Bestellung ist schriftlich zu erklären. Nicht als schriftliche Rücktrittserklärung gilt eine per SMS oder ähnlichen Messengerdiensten übermittelte Nachricht. Die Stornofrist wird vom Tage (00:00 Uhr) des Reiseantrittstages zurückgerechnet, wobei der Fristenlauf durch Sonn- und Feiertage nicht unterbrochen wird.

No Show
Tritt ein Besteller die Fahrt zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht an, ist jedenfalls der vereinbarte Preis in voller Höhe zu entrichten (Stornogebühr: 100%)

Rücktritt der Museumstramway vom Vertrag
Die Museumstramway ist von der Vertragserfüllung befreit und kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn: - Die Erbringung der Leistung durch Einwirkung von außen unmöglich gemacht wird: (Krieg, Katastrophen, behördliche Anordnungen, Epidemien, Unfälle, …) - bei termingebundenen Großveranstaltungen der Termin, der den Reisetermin bestimmt, geändert wird. - wenn der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält - wenn andere an der vertraglichen Gesamtleistung beteiligte Leistungsträger die Erbringung der Leistung, aus welchem Grund auch immer, verhindern Für den Fall, dass die Museumstramway vom Vertrag zurücktritt, erhält der Besteller bereits bezahlte Beträge in voller Höhe zurück.

Haftung
Die Haftung der Museumstramway aus dem Vertrag, inklusive sämtlicher Nebenleistungen, beschränkt sich abgesehen von zwingend vorgesehenen gesetzlichen Regelungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Museumstramway kann insbesondere für Betriebsbedingte Änderungen der Leistungen, die den Besteller zum Rücktritt berechtigen, nicht herangezogen werden, wenn dies auf höhere Gewalt oder leichte Fahrlässigkeit der Museumstramway zurückzuführen sind.

Zuschläge bei kurzfristigen Bestellungen
Wird die Inverkehrsetzung von Charterzügen kurzfristig bestellt, kann, sofern die Inverkehrsetzung möglich ist, ein zusätzlicher Zuschlag von der Museumstramway verrechnet werden.

Recht – Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Unser Gerichtsstand ist Leoben.

Stand: 07/2019


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